AGB

Ganz ohne Kleingedrucktes geht es auch in einem Reklamebüro nicht. Ein paar Worte möchte ich an dieser Stelle zu den Regeln unserer Zusammenarbeit verlieren – zum Wohle meiner Kunden und meines Büros.

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge und
Geschäftsabschlüsse mit Reklamebüro (Dr. Anke Hedfeld, Rheinlanddamm 201, D-44139 Dortmund, nachfolgend „Reklamebüro“ genannt). Abweichende AGB der einzelnen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende oder ergänzende Verein­barungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungsangebot

Gegenstand des Unternehmens Reklamebüro ist die Gestaltung von Drucksachen, Werbe­artikeln, Messeständen etc., die Entwicklung von Erscheinungsbildern und Logos, die Gestaltung und Programmierung von Internetpräsentationen, die Anbindung und die Installation von Content-Management-Systemen, die Erstellung von PR- und Fachtexten sowie Presse-und Öffentlichkeitsarbeit. Daneben werden zusätzliche Services wie Mitarbeiterschulungen in Content-Management-Systemen angeboten. Das Angebot von Reklamebüro richtet sich an Geschäfts- und Privatkunden.

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte

3.1 Jeder an Reklamebüro erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechts­gesetzes.
3.2 Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten für alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Texte und Konzepte. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3 Die Entwürfe oder Texte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Reklamebüro weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Texten, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Reklamebüro, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.4 Reklamebüro überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Weitere Nutzungsformen sind gesondert zu vereinbaren. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für die Herstellung zur Verfügung gestellte Bild-/Textmaterial oder Muster auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte Dritter zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Designer geht davon aus, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
3.6 Reklamebüro hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Reklamebüro zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
3.7 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

4. Preise und Vergütung

4.1 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen erfolgt auf der Grundlage des schriftlichen Angebotes.
4.2 Wurden keine Vereinbarungen getroffen, errechnen sich die Honorare jeweils aus dem geschätzten zu erwartenden Zeitaufwand. Hierbei wird ein Stundensatz von 70 Euro für Gestaltungsarbeiten, 90 Euro für Entwurfsarbeiten und 60 Euro für Textleistungen in Rechnung gestellt.
4.3 Zusätzliche Leistungen, wie Bildbearbeitungen, die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen, die ohne weiteres Angebot abgerufen werden, werden mit dem bei Reklamebüro üblichen Stundensatz berechnet.
4.4 Übliche Material- und Präsentationsaufwendungen sind in den Honoraren enthalten.
4.5 Die Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer (von 19%) zu entrichten sind.
4.6 Die Vergütung ist nach Abnahme des Musterentwurfs fällig. Nach erfolgter Abnahme erstellt Reklamebüro eine entsprechende Rechnung. Erst nach erfolgreicher Zahlung des
Auftraggebers ist Reklamebüro verpflichtet, die originalen Entwürfe (keine PSD-/AI-/FH-/INDD-Dateien) herauszugeben.
4.7 Werden Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Reklamebüro berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
4.8 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen Tätigkeiten, die Reklamebüro für den
Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.9 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Reklamebüro eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

5. Fälligkeit der Vergütung

5.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Reklamebüro hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 bei Ablieferung.
5.2 Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basissatz der europäischen Zentralbank p.a. verlangt werden. Die Geltendmachung eines nachge­wiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge – sofern nichts anderes vereinbart wurde – zahlbar.

7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

7.1 Reklamebüro ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verspflichtet sich, Reklamebüro entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.2 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 An Entwürfen und Texten werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen.

9. Produktionsüberwachung, Belegmuster

9.1 Die Produktionsüberwachung durch Reklamebüro erfolgt nur aufgrund gesonderter
Vereinbarung.
9.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Reklamebüro 15 einwandfreie, ungefaltete Belege. Reklamebüro ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden.

10. Haftung

10.1 Reklamebüro verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen, insbesondere überlassene Vorlagen, Filme, Briefings etc. sorgfältig zu behandeln. Reklamebüro haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
10.2 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen und Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung.
10.3 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinzeichnungen entfällt jede Haftung durch Reklamebüro.
10.4 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit des Gesamtinhaltes.
10.5 Mängel oder Monierungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung Reklamebüro gegenüber schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsmäßig und mängelfrei abgenommen.
10.6 Bei mangelhafter Leistung verpflichtet sich Reklamebüro zur kostenlosen Nachbesserung.
10.7 Es entfallen alle Mängelansprüche, wenn der Auftraggeber Reklamebüro keine angemessene Zeit oder Gelegenheit eingeräumt hat, das mangelhafte Werk zu überprüfen und die eventuell erforderliche Nacherfüllung vornehmen zu können.
10.8 Der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges ist für den vertragsgemäßen Zustand der Ware maßgeblich.
10.9 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung der Vergütung oder im Falle der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

11. Gefahrenübergang

11.1 Das hergestellte Werk wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftaggebers versendet. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung/des zufälligen Untergangs geht auf den Auftraggeber über sobald das Werk den
Erfüllungsort verlässt.

12. Gestaltungsfreiheit

12.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamebüro behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

13. Salvatorische Klausel, Erfüllungsort

13.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Reklamebüro (Dortmund).
13.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Reklamebüro die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. als „Referenz“ in den öffentlichen Galerien von Reklamebüro ausstellt bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwendet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Reklamebüro, Dortmund 2014